Häufig gestellte Fragen

 

Wer hilft bei sprachlichen Problemen?
Beim Auftreten einer sprachlichen oder stimmlichen Störung oder Auffälligkeit sollten Sie sich zunächst an einen Facharzt wenden (Kinderarzt, HNO-Arzt, Neurologe, Internist, Phoniater). Wenn dieser eine weiterführende Untersuchung oder Behandlung für erforderlich hält, stellt er Ihnen eine Verordnung (Rezept) über eine logopädische Behandlung aus. Mit der Verordnung können Sie dann in unsere Praxis kommen.

Was kostet das?
Wichtig: Kinder und Jugendliche müssen für eine logopädische Behandlung keine Zuzahlung leisten. Das gleiche gilt für Erwachsene mit geringem Einkommen. Sprachtherapeutische / logopädische Therapie ist als Heilmittel Bestandteil der medizinischen Grundversorgung. Die Kosten werden in der Regel von den Krankenkassen übernommen. Bei Erwachsenen ab dem 18. Lebensjahr ist allerdings ein Eigenanteil in Höhe von 10% des Kassensatzes plus 10 Euro pro Verordnung (Rezept) zu entrichten. In bestimmten Fällen ist eine Befreiung von der Zuzahlungspflicht möglich. Genauere Informationen kann Ihnen vor Beginn einer Behandlung auch Ihre Krankenkasse geben.

Wie lange dauert eine Behandlung?
Die Dauer einer Behandlung ist von Patient zu Patient unterschiedlich. Zunächst einmal hängt es davon ab, welche sprachlichen Auffälligkeiten vorliegen und wie stark diese ausgeprägt sind. Weitere Faktoren sind z.B. die Motivation und Einsatzbereitschaft des Patienten sowie die Mitarbeit und Bereitschaft zum häuslichen Üben. Auch das Alter und die Einsicht in die Notwendigkeit der Therapie sind bei Kindern wie Erwachsenen wichtige Punkte.

Wie oft erhalte ich Therapie?
Das regelt die Verordnung des Facharztes. Dieser richtet sich im Allgemeinen nach den so genannten Heilmittelrichtlinien. Der Arzt entscheidet auf Grund dieser Richtlinen nach dem so genannten "Regelfall", wie viele Therapiesitzungen der Patient erhalten soll. Den Therapieverlauf unterstützend können auch weitere Untersuchungen, wie audiologische, neurologische oder (kinder-)psychologische, vom Arzt verordnet werden. Darüber hinaus können auch Verordnungen "außerhalb des Regelfalles" ausgestellt werden, die aber in den meisten Fällen zuvor von der Krankenkasse genehmigt werden müssen.

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